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Wie viel kostet ein Kind? Familienplanung und Finanzen im Griff

Ein gemeinsames Kind ist der Wunsch vieler Paare oder auch Alleinstehender und gehört für viele zur Lebensplanung dazu. Doch ein Kind kostet auch eine Menge Geld. Aber wie viel Geld ist es genau? Mit welchen Ausgaben müssen Eltern vor der Geburt und bis zum 18. Lebensjahr des Kindes rechnen? Antworten zu Ihren Fragen finden Sie im Folgenden.

Überblick: Kosten von der Windel bis hin zum Studium

Im Allgemeinen sind Kosten für Kinder sehr unterschiedlich und hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der Kinder,
  • Wohnort,
  • Schule (öffentliche Schule, private Schule oder Internat),
  • Studiengebühren des gewählten Studiums (private oder staatliche Hochschule),
  • finanzielle Unterstützungen während der Ausbildung oder des Studiums (Stipendien, BAföG, etc.).

Jedoch haben alle Kinder eines gemeinsam: Sie müssen ernährt, bekleidet, betreut und unterhalten werden. Welche staatlichen Leistungen Sie zur Deckung der Kosten und zur Unterstützung erhalten können, wie viel ein Kind im Allgemeinen kostet, worauf Sie als Eltern achten sollten, um Geld sparen zu können und weitere Tipps erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

Eltern werden: Wie viel kostet ein Kind?

Ob Windeln, Kleidung, Nahrungsmittel, Kinderbetreuung, Schule oder Hobbys - die Ausgaben von Eltern für Ihren Nachwuchs sind vielfältig. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass die Ausgaben für ein Kind von Eltern, die gemeinsam für das Kind sorgen, etwa 21 % der gesamten Konsumausgaben des Haushalts im Jahr 2018 ausmachen. Dabei geht man von etwa 3.593 EUR monatlich aus. Alleinerziehende wandten 35 % ihrer Konsumausgaben für den Nachwuchs auf - insgesamt jedoch weniger Geld bei weniger Einkommen.

Mit welchen Kosten sollte man vor der Geburt rechnen?

Sie können es kaum erwarten, das erste Lächeln Ihres kleinen Babys zu sehen. Dennoch sollten Sie einen nüchternen Blick auf Zahlen und Fakten werfen. Denn zunächst muss das Kinderzimmer eingerichtet werden, ein Kinderwagen und eine Babyschale besorgt werden - die ersten Einkäufe müssen schon vor der Geburt Ihres Sonnenscheins getätigt werden. Dabei kostet die Kinderzimmereinrichtung etwa 1.000 bis 2.000 EUR, ein Kinderwagen 300 bis 600 EUR, eine Babyschale/Maxi-Cosi etwa 100 bis 200 EUR und Geräte wie beispielsweise eine Milchpumpe, ein Flaschensterilisator oder ein Babyphone jeweils ca. 40 bis 200 EUR. Hier können Sie bereits sparen - greifen Sie auf gebrauchte Artikel aus dem Bekanntenkreis oder aus Second-Hand-Geschäften zurück.

Wie viel kostet ein Kind bis zum 10. Lebensjahr?

Ein Kleinkind bis zum 6. Geburtstag kostet rund 500 EUR im Monat bzw. 6.000 EUR im Jahr. Hierzu zählen bei Babys Kosten für Nahrung, Windeln und Pflegeprodukte sowie für Kleidung. Etwas später kommen Spielsachen, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Instrumente hinzu. Zusätzlich fallen Betreuungskosten an. Diese liegen bei einem Krippenplatz je nach Wohnort bei etwa 400 EUR im Monat, bei einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten bei rund 250 EUR.

  Werden Babys die ersten Monate voll gestillt, können bis zu 50 EUR im Monat für Babynahrung gespart werden.

Je älter das Kind wird, desto höher sind die monatlichen Kosten. Neben Kosten für die Nahrung, Kleidung und den Schulbedarf hat das Kind gegebenenfalls ein teures Hobby, Klassenausflüge stehen an und auch der Urlaub wird mit steigendem Alter teurer. Zusätzlich werden Smartphones, Tablets, Spielekonsolen oder andere Gadgets interessant. Durchschnittlich betragen die Kosten für ein Grundschulkind rund 605 EUR im Monat.

Wie viel kostet ein Kind im Monat, bis es 18 Jahre alt wird?

Besonders mit dem Beginn der Pubertät steigen die monatlichen Kosten erneut an. Smartphones, Konsolen und angesagte Klamotten werden wichtiger. Zudem fallen viele Ausgaben jetzt zum ersten Mal an, zum Beispiel für den Auto- oder Moped-Führerschein oder den ersten eigenen Urlaub mit Freunden. Auch indirekte Kosten, wie höhere Wasser- und Lebensmittelkosten können eine Rolle spielen. Des Weiteren machen sich in dieser Zeit viele Eltern Gedanken um die Finanzierung der kommenden Ausbildung und beginnen, für ihre Kinder zusätzlich Geld anzusparen. Die monatlichen Kosten für Teenager bis zum 18. Geburtstag betragen durchschnittlich etwa 700 EUR, im Jahr etwa 8.000 EUR.

Wie viel kostet ein Kind in Ausbildung und Studium?

Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind auch junge Erwachsene in der Regel noch auf die Unterstützung durch ihre Eltern angewiesen. Gesetzlich sind Eltern sogar dazu verpflichtet, für den Unterhalt der ersten Ausbildung zu sorgen. Dabei erhalten sie aber auch noch Kindergeld.

Wie viel Kosten dabei entstehen, hängt von vielen Faktoren ab. Bleibt der Studierende oder Auszubildende weiterhin zu Hause wohnen, können beispielsweise die Kosten für die eigene Wohnung gespart werden. Des Weiteren gibt es große Unterschiede bei den Ausbildungsgebühren. Während in vielen Ausbildungsberufen ein Ausbildungsgehalt gezahlt wird, fallen für Studium und einige wenige Ausbildungen, wie zum Beispiel die Ausbildung zum Heilpraktiker, Gebühren und Beiträge an. Das Einkommen der jungen Erwachsenen kann also stark schwanken. Grundsätzlich gilt: Sobald das Kind über eigenes Einkommen verfügt, müssen Eltern weniger zahlen. Zum eigenen Einkommen zählen neben dem Ausbildungsgehalt oder Nebenjobs im Studium auch BAföG-Zahlungen, Kindergeld und Stipendien.

Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sollten Kinder und Eltern mit Lebenshaltungskosten während des Studiums von etwa 900 EUR pro Monat rechnen. Für ein Studium von 10 Semestern kommen so schnell über 50.000 EUR zusammen.

Nochmal Nachwuchs: Was, wenn sich die Familie vergrößert?

Je mehr Familienmitglieder eine Familie hat, desto weniger Ausgaben pro Kopf entstehen. Die Kosten sinken im Durchschnitt, da beispielsweise ein Teil der Grundausstattung meist nur für das Erstgeborene angeschafft wird und beim nächsten Nachwuchs wiederverwendet werden kann.

Tipp: Diese staatlichen Leistungen stehen Ihnen zu

Familien mit Kindern stehen verschiedene Leistungen zu, um sie finanziell zu entlasten und zu unterstützen. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche staatlichen Hilfen für Sie und Ihre Familie in Frage kommen.

  • Kindergeld: Dies soll die grundlegende Versorgung Ihres Kindes von der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag sichern. Vor allem Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen profitieren vom Kindergeld. Kindergeld können deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland leben, bekommen. Unter bestimmten Bedingungen können auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben oder deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, Kindergeld erhalten. Das Geld erhalten in der Regel die Eltern oder Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch an Stiefeltern, Pflegeeltern sowie Geschwister oder Großeltern ausgezahlt werden. Ist Ihr Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet, können Sie bis zum 21. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld erhalten. Bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie Kindergeld, wenn Ihr Kind sich in der ersten Ausbildung - Berufsausbildung, Studium oder anerkannter Freiwilligendienst - befindet. Kindergeld können Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihres Wohnortes beantragen.
  • Elterngeld: Dies gleicht fehlendes Einkommen aus, beispielsweise, wenn Sie nach der Geburt Ihre beruflichen Tätigkeiten unterbrechen oder einschränken. Das Elterngeld soll es Ihnen ermöglichen, Ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Sowohl Mütter als auch Väter können Elterngeld erhalten, wenn sie ihr Kind betreuen und selbst erziehen, mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, in Deutschland leben und gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das Sie vor der Geburt verdient haben, sowie dem Nettoeinkommen, welches Sie während der Elternzeit erhalten werden. Die Differenz dieser beiden Summen bestimmen die Höhe des Elterngeldes. Das Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Wohnsitzes beantragt und kann maximal bis zum 14. Lebensmonat (Basiselterngeld) bzw. zum 32. Lebensmonat (ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus) bezogen werden.
    Tipp: Beantragen Sie das Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt, da das Amt für nur maximal drei Monate rückwirkend zahlt.
  • Mutterschaftsleistungen: Diese sichern Ihr Einkommen, wenn Sie aufgrund der Mutterschutzfristen oder eines Beschäftigungsverbots während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Für das Mutterschaftsgeld ist entweder die gesetzliche Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Wo Sie die Unterstützung beantragen müssen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus und Ihrem Beschäftigungsverhältnis ab.
  • Steuerentlastung: Haben Sie Kinder, können Sie für diese Freibeträge erhalten: den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Erziehungs-, Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf. Besonders bei höherem Einkommen lohnt sich der Freibetrag. Unterhaltskosten für das Kind können Sie von der Steuer absetzen. Das gilt jedoch nur, wenn weder Vater noch Mutter für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten. So ist es in den meisten Fällen nur möglich, Unterhaltskosten an volljährige Kinder bei der Steuererklärung anzugeben.

FAQ: Kosten und Ausgaben meistern

Kosten für Kinder hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wie Sie Ihre Familien-Finanzen im Blick behalten und wo Sie am besten sparen können, erfahren Sie im Folgenden.

Zu den größten Kostenfaktoren bei Babys und Kleinkindern zählen die Windeln. Eltern sollten ca. 30-50 EUR monatlich für Einwegwindeln einplanen. Hinzu kommen die Kosten für die Kinderbetreuung. Hier zahlen Eltern durchschnittlich etwa 1.300 EUR im Jahr.

Wohnkosten, Nahrung und Kleidung sind zudem hohe Kostenfaktoren. Auch Schulmaterialien, Taschengeld, Handyverträge und Kosten für Kultur und Unterhaltung spielen eine Rolle. Diese müssen sowohl bei jüngeren als auch bei älteren Kindern berücksichtigt werden.

In der Regel gilt: Je älter das Kind wird, desto höher sind die monatlichen Ausgaben der Eltern.

Ein Studium mit Kind gestaltet sich aus finanzieller Sicht als besonders schwierig. Schwangere Studentinnen können ab der 13. Schwangerschaftswoche beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf für Medikamente und Lebensmittel stellen (§ 21 Abs. 2 SGB II). Hierfür muss ein kompletter Arbeitslosengeld-II-Antrag ausgefüllt werden - es ist allerdings ratsam, ein gesondertes Schreiben hinzuzufügen, in dem ausdrücklich ausschließlich der Mehrbedarf beantragt wird. Denn Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf ALG II.

Ebenso können schwangere Studierende einmalige Leistungen beantragen. Diese sind beispielsweise Umstandskleidung, eine Babyerstausstattung oder ein Kinderwagen und ein Kinderbett.

Kindergeld können studierende Eltern nicht nur für das entsprechende Kind, sondern auch für sich selbst beanspruchen, sofern sie noch keine 25 Jahre alt sind. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld auch einen Kinderzuschlag beantragen. Dieser wird auf das Kindergeld angerechnet. Auch haben Studierende nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld. Studierende, die bereits BAföG beziehen, sollten darauf achten, das Studium nicht länger als drei Monate zu unterbrechen, da man ansonsten in der Regel keinen Anspruch mehr auf BAföG hat.

Wenn die Familie wächst, wächst auch der Bedarf an Versicherungen. Es ist ratsam, Versicherungen für Kinder abzuschließen, beispielsweise die Unfallversicherung oder die Kinderinvaliditätsversicherung (KISS) der Barmenia.

Mit der ambulanten Zusatzversicherung "Mehr Gesundheit" von der Barmenia können Sie das volle Leistungsspektrum von moderner Medizin, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen ausschöpfen.

Planen Sie einen Urlaub mit Kindern oder suchen Sie nach idealen Versicherungen für das Auslandssemester Ihres Kindes, informieren Sie sich hierzu gerne in unseren Ratgebern.

Je älter die Kinder werden, desto mehr Geld wird in der Regel für sie ausgegeben. Laut Statistischem Bundesamt sind es etwa 148.000 EUR, die eine Familie für ein Kind bis zum 18. Geburtstag ausgibt. Im Folgenden finden Sie Tipps, wie und wo Sie beim Großziehen der Kinder sparen können.

  • Kleidung: Diese muss nicht immer neu erworben werden oder teuer sein. Verzichten Sie besonders bei Kleinkindern auf Markenklamotten und stöbern Sie auf Flohmärkten - online oder vor Ort. Haben Sie bereits ein Kind und planen ein Weiteres, werfen Sie getragene Kleidung nicht weg, sondern heben Sie sie lieber auf - der Zuwachs kann sie ebenfalls noch tragen.
  • Führen Sie ein Haushaltsbuch und prüfen Sie regelmäßig Ihre Ausgaben. Anhand des Haushaltsbuches können Sie sehen, wofür Sie das meiste Geld ausgeben und überlegen, wie Sie in diesem Bereich Geld sparen können.
  • Bevor Sie einkaufen gehen, vergleichen Sie die Preise, um so möglichst günstige und dennoch hochwertige Lebensmittel und Produkte für den täglichen Bedarf zu kaufen. Kaufen Sie regional und saisonal - denn Obst und Gemüse mit kurzen Transportwegen in der Saison können deutlich günstiger sein.

Entdecken Sie Ihre Vorteile bei der Barmenia

Eltern tun alles für ihre Kinder, damit diese gut behütet und gesund aufwachsen können. Dabei stemmen sie auch die hohen Kosten, die ein Kind mit sich bringt. Denn wenn es um ihren Nachwuchs geht, soll es nur das Beste sein. Jede Lebensphase Ihres Kindes ist anders und bedarf unterschiedlicher Ausgaben. Doch eines bleibt immer gleich: Die Kleinen werden viel zu schnell groß. Wir begleiten Sie in allen Lebensjahren Ihres Kindes. #MachenWirGern

Sorgen Sie mit Versicherungen für Ihre Kinder optimal für alle Fälle vor.

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